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💰 Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationalseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Träger des Vorhabens (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Zuwendungen für Vorhaben werden nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben im Einzelfall in Abweichung von Nummer 1.2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung m
b) Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn mit dem Antrag ein fachlich fundiertes Konzept unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchstaben a bis e ode
c) Nicht förderfähig im Rahmen der Vorhaben nach Nummer 2.1 sind Leistungen der Gründungsberatung.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums sowie der geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und bei der Festigung der selbstständigen Tätigkeit. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihre förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben liegen bei mindestensEUR50.000. Reichen Sie Ihren Antrag über dasSAB-Förderportal ein. Ihren Antrag für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation reichen Sie zu festgelegten Stichtagen ein. Ihren Antrag für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowieCoworking-Spaceskönnen Sie jederzeit stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG