ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen
Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums sowie der geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und bei der Festigung der selbstständigen Tätigkeit. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihre förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben liegen bei mindestensEUR50.000. Reichen Sie Ihren Antrag über dasSAB-Förderportal ein. Ihren Antrag für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation reichen Sie zu festgelegten Stichtagen ein. Ihren Antrag für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowieCoworking-Spaceskönnen Sie jederzeit stellen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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