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💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

international

Besonderheiten & Hinweise

Das Programm richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure auf dem Binnenmarkt, einschließlich der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher, der Zivilgesellschaft und de
Die Teilnahme an dem Programm steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), den Beitrittsländern, den Bewerberländern und potenziellen Bewerbern sow

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Bandbreite möglicher Maßnahmen im Binnenmarktprogramm ist weit und reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wichtige Elemente im Binnenmarktprogramm sind der weitere Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden sowie Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen. Das Programm hat die folgenden spezifischen Ziele: Im Rahmen des Programms können Mittel in allen vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Form von Zuschüssen, Preisgeldern und Auftragsvergabe. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden, die auf dem Portal „Funding & Tenders“ derEUveröffentlicht werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG