Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden auch die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt. Aus dem Programm werden Fördermittel zum Beispiel für Schulungen für Richter und andere Rechtspraktiker sowie für einen wirksamen Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen bereitgestellt. Spezifische Ziele des Programms sind: Durch folgende Tätigkeiten sollen diese Ziele erreicht werden: Gefördert werden Maßnahmen, die über einen europäischen Mehrwert verfügen. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in Arbeitsprogrammen festgelegt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen, in denen die durchzuführenden Maßnahmen, die Finanzmittel sowie die wesentlichen Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien festgelegt sind.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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