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💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

Europäische Kommission

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkultur

Besonderheiten & Hinweise

Bewerben können sich nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge Städte aus
Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je 2 Städte aus verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union führen und etwa jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den Staaten der Europäi
Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
Jede Bewerbung muss ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension beinhalten.
Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Im Einzelnen soll das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ dazu beitragen, Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind EUR 1,5 Millionen je Stadt vorgesehen. Mindestens 6 Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der Institutionen der Europäischen Union und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Deutschland stellt im Jahr 2025 eine der Kulturhauptstädte. Im Wettbewerbsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland hat sich Chemnitz durchgesetzt. Bewerbungen sind auf dem einheitlichen Bewerbungsformular einzureichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG