BMEL-Exportförderprogramm
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen. Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert. Diese können zum Teil aufeinander aufbauen. Im Inland sind das: Im Ausland werden die folgenden Maßnahmen gefördert: Für Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten, das Veranstalten von Fachkongressen, Tagungen und Seminaren, die den Austausch und die Weitergabe von Fachkenntnissen fördern sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland, können Sie eine Förderung erhalten. Die Förderung wird Ihnen in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Ihre förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestensEUR10.000 betragen. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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