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💰 Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – E – Vorhaben, die den Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationaljugendregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind außerschulische Träger der Maßnahme in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Zuwendungen für Vorhaben werden nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben im Einzelfall in Abweichung von Nummer 1.2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung m
b) Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn mit dem Antrag ein fachlich fundiertes Konzept unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchstaben a bis e ode
c) Nicht förderfähig im Rahmen der Vorhaben nach Nummer 2.1 sind Leistungen der Gründungsberatung.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als außerschulischen Projektträger mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei zusätzlichen und freiwilligen Vorhaben, die der beruflichen Orientierung dienen und eine Erweiterung des Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern für Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent, ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise beiEUR90.000, für Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis bis zuEUR180.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über dasSAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG