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💰 Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationalmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind volljährige weibliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Zuwendungen für Vorhaben werden nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben im Einzelfall in Abweichung von Nummer 1.2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung m
b) Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn mit dem Antrag ein fachlich fundiertes Konzept unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchstaben a bis e ode
c) Nicht förderfähig im Rahmen der Vorhaben nach Nummer 2.1 sind Leistungen der Gründungsberatung.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Sie als Frau mit einem besonderen Gründungshemmnis bei Ihrer Unternehmensgründung. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus. Die Höhe der Förderung beträgt Sie erhalten keinen Zuschuss zu den Sozialabgaben, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über dasSAB-Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG