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💰 Zuschuss

Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfraueninternationalregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG