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💰 Zuschuss

Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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post@lds.sachsen.de
📞
0351 8253120
📞
0351 8259301
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www.lds.sachsen.de
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www.ksv-sachsen.de

Zielgruppen

forschungfraueninternationalregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie

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