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💰 Zuschuss

Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@lasuv.sachsen.de
📞
0351 81390
📞
0351 81391090
🔗
www.lasuv.sachsen.de

Zielgruppen

behinderteinternational

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen, Radverkehrsanlagen und Brücken in kommunaler Baulast oder wenn die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen durch Kommunen zu übernehmen sind. Sie erhalten die Förderung für folgende Einzelmaßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand und beträgt zwischen 50 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens betragen. Als Einzelmaßnahme in diesem Sinne gelten auch zusammenhängende kleinere Maßnahmen innerhalb eines Verkehrsnetzelementes. Reichen Sie Ihren Antrag auf erstmalige Gewährung von Zuwendungen bitte vor dem geplanten Baubeginn (bei Radverkehrskonzeptionen vor dem Konzeptionierungsbeginn) – als kreisangehörige Gemeinde über das zuständige Landratsamt – beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, soweit sie Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgabe
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Voraussetzung der Zuwendung ist, dass ein Vorhaben
•a) nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich ist und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt.
•b) bei selbständigen Radverkehrsanlagen in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen ist und die Richtlinien zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Sachsen beachtet werden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@lasuv.sachsen.de
📞
0351 81390
📞
0351 81391090
🔗
www.lasuv.sachsen.de

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