Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen, Radverkehrsanlagen und Brücken in kommunaler Baulast oder wenn die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen durch Kommunen zu übernehmen sind. Sie erhalten die Förderung für folgende Einzelmaßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand und beträgt zwischen 50 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens betragen. Als Einzelmaßnahme in diesem Sinne gelten auch zusammenhängende kleinere Maßnahmen innerhalb eines Verkehrsnetzelementes. Reichen Sie Ihren Antrag auf erstmalige Gewährung von Zuwendungen bitte vor dem geplanten Baubeginn (bei Radverkehrskonzeptionen vor dem Konzeptionierungsbeginn) – als kreisangehörige Gemeinde über das zuständige Landratsamt – beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft