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💰 Zuschuss

Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2023)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Aquakulturunternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie regionale Akteurinnen und Akteure.
Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen
a) Der Nachweis der Voraussetzung nach Nummer 3 erfolgt durch Bestätigung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen über die Auskunftsverpflichtung.
b) Die zur Förderung nach dieser Förderrichtlinie beantragten Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen und in einem Feldblock des für Sachsen geltenden Landwirtschaftlichen Flächeninformations

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung. Mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen, Lebensgemeinschaften der Teiche in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und insbesondere den guten Erhaltungszustand der Stillgewässer-Lebensräume und der daran gebundenen Arten zu erreichen beziehungsweise zu sichern. Unterstützt werdenEMFAF-finanzierte Vorhaben in folgenden Bereichen: Unterstützt werdenGAK-finanzierte Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das Online-Antragsportal DIANAweb ein. Die jährlichen Auszahlungsanträge reichen Sie für alle Vorhaben vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15.5. eines Jahres beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG