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💰 Zuschuss

Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

seniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Projektinitiatoren, die neue Unterstützungs- und Wohnformkonzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter umsetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
2.1 Gegenstand der zeitlich befristeten Förderung sind Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter:
2.2 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller
a) ein Konzept vorlegt, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen, insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung neuer Unterstützungs- und Wohnformen für ältere Menschen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu Hause oder wie zu Hause zu ermöglichen. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachkosten beziehungsweise Honorarkosten für Koordinationskräfte, Öffentlichkeitsarbeit und die seniorengerechte Ausstattung der Gemeinschaftsräume. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Anschubfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art Ihres Projekts zwischen mindestensEUR10.000 und höchstensEUR80.000. Die Förderhöchstsumme ist auf 90 Prozent Ihrer tatsächlichen Ausgaben begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Stichtage sind jährlich der 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. Für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG