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💰 Zuschuss

Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
2. Vorhaben im Sinne von Großbuchstabe B Teil 1 Ziffer II müssen geeignet sein, die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren unmittelbar zu verbessern. Sie müssen den Vorgaben gemäß § 2 des Tierschutz

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihren Antrag für investive Maßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.3. eines Jahres bei der Landesdirektion Sachsen. Ihren Antrag für Personalausgaben und Sachausgaben können Sie jederzeit bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG