Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 40 Prozent der anfänglichen Miete. Der Zuschuss ist begrenzt auf höchstensEUR4,80 je Quadratmeter. Der Zuschuss fällt geringer aus, wenn der in der Gemeinde geltende Höchstsatz der Kosten der Unterkunft um mehr als 5 Prozent unterschritten wird. Stellen Sie Ihren Antrag als Eigentümerin und Eigentümer bei der Gemeinde, in der Sie das Fördervorhaben durchführen wollen. Die Gemeinde setzt die Frist hierfür fest. Reichen Sie als Gemeinde Ihren Antrag bis zum 31.10. für das folgende Jahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG