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ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D – Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 85%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
www.sab.sachsen.de
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portal.sab.sachsen.de

Zielgruppen

fraueninternationalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Maßnahmen zur lebensphasenorientierten Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben. Sie erhalten die Förderung für die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die (angehende) weibliche Fach- und Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise beiEUR180.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über dasSAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•a) Zuwendungen für Vorhaben werden nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben im Einzelfall in Abweichung von Nummer 1.2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung m
•b) Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn mit dem Antrag ein fachlich fundiertes Konzept unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchstaben a bis e ode
•c) Nicht förderfähig im Rahmen der Vorhaben nach Nummer 2.1 sind Leistungen der Gründungsberatung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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0351 49100
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