Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der Landesdirektion Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG