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💰 Zuschuss

Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertekultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Projekte können nur gefördert werden, solange und soweit für sie nicht eine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger besteht. Eine Förderung ist ausge

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der Landesdirektion Sachsen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG