Sächsisches Staatsministerium des Innern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG