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💰 Zuschuss

Förderung von Fanprojekten

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
4.1 Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen nach Nummer 2.1 ist:
4.2 Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen nach Nummer 2.2 ist eine Bestätigung und Befürwortung des Projektes durch den Sächsischen Fußballverband.
4.3 Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, werden nicht gefördert. Der Nachweis der Gesamtfinanzierung ist mit den Antragsunterlagen vorzulegen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG