Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen (FRL IndiFö)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertejugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie schließen mit der Schule und der Person, die die Maßnahme durchführt, eine Kooperationsvereinbarung.
Wenn Sie eine Praxisberaterin oder einen Praxisberater einsetzen, gilt:
Wenn Sie Maßnahmen zur Potenzialanalyse und die Werkstatttage durchführen, gilt:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung für Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Richten Sie Ihren Förderantrag bis zum 1.4. des Jahres, in der die Maßnahme startet, an die Sächsische Aufbaubank – (SAB). Die Förderung von Inklusionsassistentinnen und -assistenten ist nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG