Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind. Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen, die dem Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfenden und Angehörigen zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten einen Festbetrag von höchstensEUR50,00 pro Fortbildungseinheit. Die Höhe des Zuschusses darf Ihre tatsächlich jeweils entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr für den
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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