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💰 Zuschuss

Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertesozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
4.1 Die Antragsteller legen eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen im Sinne der Nr. 2 vor (Fortbildungsprogramm). Für jede Fortbildungsmaßnahme sind Konzeption und Ziel auszuweisen. Zur
4.2 Die Bewilligungsbehörden gemäß Nr. 6 entscheiden je nach Förderbereich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozial

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind. Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen, die dem Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfenden und Angehörigen zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten einen Festbetrag von höchstensEUR50,00 pro Fortbildungseinheit. Die Höhe des Zuschusses darf Ihre tatsächlich jeweils entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr für den

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG