Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung durch eine fachkundige Stelle über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG