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💰 Zuschuss

ESF Plus – Gründungsberatung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie dürfen das Unternehmen bis zur Bewilligung der Fördermittel noch nicht gegründet oder übernommen haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt.
Sie verfügen über eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung, wie
Sie legen ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und eine Beratungsempfehlung vor.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung durch eine fachkundige Stelle über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG