Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🛡️ Bürgschaft
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Sachsen bürgt für Kredite zur Finanzierung von Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 2 Millionen. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) werden in der Regel zu 60 Prozent verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag auf eine Bürgschaft bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank SachsenGmbH.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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