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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen oder Existenzgründer sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß derKMU-Definition der Europäischen Union.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen können.
Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch Ihre persönliche Mithaftung und die Ihrer Gesellschafter.

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Sachsen bürgt für Kredite zur Finanzierung von Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 2 Millionen. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) werden in der Regel zu 60 Prozent verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag auf eine Bürgschaft bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank SachsenGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG