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💰 Zuschuss

Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

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Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
gruender@futuresax.de
📞
(03 51) 79 99 79 79
🔗
www.futuresax.de
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www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschungfrauenjugend

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.050 pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate. Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils EUR 150,00 pro Monat. Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen ein. Ansprechpartnerin hierfür ist die futureSAXGmbH. Nach Auswahl des Projekts reichen Sie Ihren förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Ant
•Sie werden nicht gefördert, wenn
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein Ideenpapier auf der Basis eines onlinebasierten Fragebogens, das eine im Sinne von Ziffer II innovative Geschäftsidee und das zu dessen Umsetzung geplante V
•2. Nicht förderfähig sind:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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