Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.050 pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate. Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils EUR 150,00 pro Monat. Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen ein. Ansprechpartnerin hierfür ist die futureSAXGmbH. Nach Auswahl des Projekts reichen Sie Ihren förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG