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💰 Zuschuss

Demografischer Wandel (FRL Demografie)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind:
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Zuwendungen können nur für solche Maßnahmen und Projekte gewährt werden, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels beitragen, soweit die
2. Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme der Kreisfreien Städte Leipzig und Dresden mit ihrem jeweiligen Verdichtungsraum nach der Verordnung der Sächsischen Staatsr
3. Eine Förderung nach dieser Richtlinie kann durch andere Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union ergänzt werden, sofern dies die Fördervorschriften der anderen Programme z

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang und/oder Alterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten. Sie erhalten die Förderung insbesondere in den folgenden Bereichen: Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme von Leipzig und Dresden mit dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Reichen Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG