Förderbetrag
—
Förderquote
bis 10%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang und/oder Alterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten. Sie erhalten die Förderung insbesondere in den folgenden Bereichen: Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme von Leipzig und Dresden mit dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Reichen Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Richtlinie Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewä
Richtlinie Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungskontraktionen