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🏦 Kredit

Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehme
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als neu gegründetes Unternehmen erhalten Sie bis zu 3 Jahre nach Gründung keine Förderung.
Damit Ihr Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt werden kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie dürfen nur einmal die Beihilfe beantragen.

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000. Als 1. Schritt bei der Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein Beratungsgespräch. Reichen Sie Ihren Antrag bitte anschließend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der SAB ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG