Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 80%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000. Als 1. Schritt bei der Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein Beratungsgespräch. Reichen Sie Ihren Antrag bitte anschließend vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der SAB ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG