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🏦 Kredit

Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung der Forstwirtschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächterinnen und Pächter von Waldflächen unabhängig von der gewählten Re
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2023/28311)enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenb
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite bereit, um forstwirtschaftliche Vorhaben zu unterstützen. Besonders gefördert werden Investitionen in den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung bei extremen Wetterereignissen. Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte: Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin und Kreditnehmer und JahrEUR10 Millionen nicht übersteigen. FürLeasing-Finanzierungen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG