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🏦 Kredit

Bildungskredit

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
bildungskredit@bva.bund.de
📞
0228 993584492
🔗
www.bva.bund.de

Zielgruppen

forschungjugend

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Schulausbildung oder Ihres Studiums, wenn Sie sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden. Sie können mit dem zinsgünstigen Kredit Ihre Ausbildung abschließen und außergewöhnliche, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasste Aufwendungen finanzieren. Sie erhalten einen monatlichen Kredit in Höhe vonEUR100, 200 oder 300. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag können Sie die Auszahlung des Kredits unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bisEUR3.600 als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Es fallen also Zinsen an, die Ihnen aber bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet werden. Als Zinssatz gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten jeweils zum 1. April sowie zum 1. Oktober zuzüglich 1 Prozent pro Jahr. Mit der Rückzahlung müssen Sie vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate beginnen. Den Bildungskredit beantragen Sie frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungszeitraumes beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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bildungskredit@bva.bund.de
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