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🏦 Kredit

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Das Darlehensprogramm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Ausgeschlossen von der Förderung sind
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung(EG) Nr. 1407/20131)enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unterwww.rentenban
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit. Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt Ihnen einen Kredit für folgende Vorhaben: Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie beantragen die Förderung über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG