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🏦 Kredit

Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist grundsätzlich zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der för
Bei Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie ist eine weitere Landesförderung für das gleiche Vorhaben nicht möglich. Außerdem sind die Regelungen derBEG-Förderung zu Kumulierungsverbot und Kombination m

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt Sie in Ergänzung zu anderen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen des eigenen Hauses, derKfWoder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Bau, Kauf oder der energetischen Sanierung einer Wohnimmobilie, um eine eventuelle Finanzierungslücke zu schließen. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Wenn Sie für ein besonders energieeffizientes oder nachhaltiges Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40 bereits ein Darlehen (oder einen Zuschuss) aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ derKfWbekommen, können Sie zusätzlich die Klimaprämie des Landes erhalten. Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen. Die Klimaprämie bekommen Sie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen mindestensEUR5.000 und normalerweise maximalEUR200.000 pro Wohnungseinheit. Der Finanzierungsanteil beträgt unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss wird als fixer Betrag pro geförderter Wohneinheit gewährt. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden. Ihren Antrag richten Sie bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an dieL-Bank.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG