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🏦 Kredit

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind:
Die Förderung ist an folgende Bedingung geknüpft:
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/20131)enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unterwww.rentenba
Im Rahmen des Programms „Liquiditätssicherung“ werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfrei
Vorhaben, die mit Verwendungszwecken der „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ einhergehen, werden nicht finanziert. Diese Liste finden Sie unter www.rentenbank.d

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Ihnen zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wenn unerwartet Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen auftreten, die aus externen Faktoren wie beispielsweise Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren. Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses kann je nach Zinsniveau am Markt durch einen Zuschuss ergänzt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Darlehen beträgt maximal je Kreditnehmerin und Kreditnehmer jährlich EUR 10 Millionen. Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten. Sie beantragen dieLandwirtschaft – Liquiditätssicherungbei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG