Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von professionellen fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Rahmen der offenen Erziehungshilfe bei der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen tätig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für das angestellte Fachpersonal grundsätzlich bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1.4. eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, müssen Sie ihn bis zum 31.12. des Vorjahres einreichen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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