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💰 Zuschuss

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
foerderverfahren.soziales@reg-ob.bayern.de
📞
089 21760
📞
089 21762914
🔗
www.regierung.oberbayern.bayern.de

Zielgruppen

forschungjugendregionalsozial

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von professionellen fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Rahmen der offenen Erziehungshilfe bei der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen tätig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für das angestellte Fachpersonal grundsätzlich bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1.4. eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, müssen Sie ihn bis zum 31.12. des Vorjahres einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Maßnahmen des Zuwendungsempfängers müssen auf ein längerfristiges Wirken angelegt und geeignet sein, das ehrenamtliche Engagement in der Erziehungshilfe zum Wohle der jungen Menschen und ihrer Fam

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung d

Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art

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foerderverfahren.soziales@reg-ob.bayern.de
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