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💰 Zuschuss

Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen an
4.1 Werden Zuwendungen aus Finanzierungsquellen mit besonderen Zweckbestimmungen oder Zuwendungsbedingungen finanziert, so sind die dafür gültigen Fördergrundsätze, Gebietskulissen und Verfahrensbesti
4.2 Investive Maßnahmen nach Nummer 2.1 können nur gefördert werden, wenn sie auf Grundlage eines Gutachtens mit den in der Anlage 1 aufgeführten Mindestanforderungen bezogen auf ein in dem Gutachten

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG