Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG