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💰 Zuschuss

Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugendregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
3.1 Für die Ausbildungsbeihilfe kann sich bewerben, wer:
a) für ein Studium im Fach Humanmedizin an einer deutschen Hochschule eine verbindliche Studienplatzzusage besitzt oder eben dort im 1. Fachsemester immatrikuliert ist und
b) bereit ist, einen den Förderbedingungen entsprechenden Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen abzuschließen, in dem er sich verpflichtet, hausärztlich in Gebieten mit besonderem ärztl

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Sie als Medizinstudierende, wenn Sie nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem Gebiet mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, hausärztlich tätig werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer der Regelstudienzeit. Ihren Antrag richten Sie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres. Sind nach dem 15.11. noch Förderplätze frei, ist eine Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG