Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag für institutionelle Förderungen bitte formgebunden bis zum 1.10. für das folgende Haushaltsjahr an das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Reichen Sie Ihren Antrag für eine Projektförderung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn über den überörtlichen Träger ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG