Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine höhere Förderung erhalten. Projektvorschläge der Kommunen durchlaufen eine mehrstufige Bewertung durch die zuständigen Landkreise, die Stadt Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Prozess wird durch die Sächsische Agentur für StrukturentwicklungGmbH(SAS) begleitet. Projekte durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen in Beteiligung Sachsens werden über eine Projektliste pro Revier in die Auswahl aufgenommen. Wenn Ihr Antrag als förderwürdig und förderfähig eingestuft wird, richten Sie ihn bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Rahmen des Online-Antragsverfahrens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 23 und
Richtlinie Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur G