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💰 Zuschuss

Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
sas-sachsen.de

Zielgruppen

forschungjugendkulturregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine höhere Förderung erhalten. Projektvorschläge der Kommunen durchlaufen eine mehrstufige Bewertung durch die zuständigen Landkreise, die Stadt Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Prozess wird durch die Sächsische Agentur für StrukturentwicklungGmbH(SAS) begleitet. Projekte durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen in Beteiligung Sachsens werden über eine Projektliste pro Revier in die Auswahl aufgenommen. Wenn Ihr Antrag als förderwürdig und förderfähig eingestuft wird, richten Sie ihn bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Rahmen des Online-Antragsverfahrens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind
•Sie führen das Projekt in Regionen des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers im Land Sachsen (Sächsische Braunkohlereviere) durch.
•Ihr Projekt muss in den Fördergebieten einen Beitrag zur Strukturentwicklung leisten durch
•Für Ihr Projekt als kommunale Körperschaften mit Ausgaben von mehr als EUR 1 Million muss eine gemeindewirtschaftliche Stellungnahme vorliegen.

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

Richtlinie Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur G

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