Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen. Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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