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💰 Zuschuss

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post@lds.sachsen.de
📞
0371 5320
📞
0371 5321929

Zielgruppen

forschungsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen. Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
•Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
•1. Gefördert werden Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Ausnahmen sind auf Antrag des Zuwendungsempfängers zulässig, wenn dies dem Zuwendungszweck nicht widerspricht.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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post@lds.sachsen.de
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