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💰 Zuschuss

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
1. Gefördert werden Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Ausnahmen sind auf Antrag des Zuwendungsempfängers zulässig, wenn dies dem Zuwendungszweck nicht widerspricht.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen. Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG