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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie SED-Opferverbände

Sächsischer Landtag

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Sie müssen mit Ihrem Verein zumindest zusätzlich auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen aktiv sein.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Ausgaben erwirtschaften.
Der Antragsteller muss ein Verein sein, der seine Vereinstätigkeit zumindest auch auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen entfaltet.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Verband der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR. Außerdem werden gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive unterstützt. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Der Zuschuss ist bei einer institutionellen Förderung normalerweise auf EUR 1.000 pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen für Angebote wie psychosoziale Opferberatung, historisch-politischer Unterricht an sächsischen Schulen (Zeitzeugenberichte) und Dokumentationen. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Sächsischen Landtag, Referat ZD 2

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG