Sächsischer Landtag
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Verband der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR. Außerdem werden gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive unterstützt. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Der Zuschuss ist bei einer institutionellen Förderung normalerweise auf EUR 1.000 pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen für Angebote wie psychosoziale Opferberatung, historisch-politischer Unterricht an sächsischen Schulen (Zeitzeugenberichte) und Dokumentationen. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Sächsischen Landtag, Referat ZD 2
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG