Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Gefördert werden: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Für Modellvorhaben werden in den themenspezifischen Förderbekanntmachungen jeweils Stichtage für die Antragstellung bekanntgegeben. Anträge reichen Sie spätestens 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG