Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.
Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbe

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Gefördert werden: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Für Modellvorhaben werden in den themenspezifischen Förderbekanntmachungen jeweils Stichtage für die Antragstellung bekanntgegeben. Anträge reichen Sie spätestens 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG