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💰 Zuschuss

Internationale Zusammenarbeit

Sächsische Staatskanzlei

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationaljugendkulturregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind
Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind
Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Ihr Projekt der grenzübergreifenden Zusammenarbeit muss auf dem sächsischen, tschechischen oder polnischen Gebiet der Euroregionen stattfinden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten verbessern sowie Projekte planen. Diese Vorhaben sollen der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Dazu gehören auch innovative bi- und vorzugsweise trinationale Projekte, mit denen die Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße intensiviert werden. Sie erhalten die Förderung unter anderem für Zudem erhalten Sie eine Förderung für Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Europe Direct Informationszentren (EDIC). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 28.2. für das Kalenderjahr, mindestens jedoch 2 Monate vor dem Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein. Europe Direct Informationszentren reichen ihren Antrag bis 30.8. für das Folgejahr bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG