Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG