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💰 Zuschuss

Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens:
Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach der Art Ihres Vorhabens.
In der Regel müssen Sie ein fachlich begründetes Konzept vorlegen.
Voraussetzungen sind:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG