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💰 Zuschuss

Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
021/2115
🔗
www.stmelf.bayern.de
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www.stmelf.bayern.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) sind darüber hinaus je nach Vorhaben antragsberechtigt:
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, beispielsweise Landkreise und Gemeinden, und Teilnehmergemeinschaften ausgeschlossen.
•3.1 Fördervoraussetzungen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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