Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung. Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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