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💰 Zuschuss

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Sie können die bewilligten Mittel an Dritte weiterleiten.
Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
1. Förderfähig sind Projekte und Maßnahmen, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung. Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG