Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt investive Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Dazu gehören insbesondere Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent, bei überregionalen Einrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung soll mindestens EUR 2.500, bei kommunalen Körperschaften EUR 10.000 betragen. Richten Sie Ihren Förderantrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Wenn die Ausgaben Ihres Vorhabens im Rahmen der Förderung unter EUR 100.000 betragen (bei kommunalen Körperschaften unter EUR 1 Million), können Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit der Durchführung beginnen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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