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🏦 Kredit

Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bef
In begründeten Ausnahmefällen können auch größere Unternehmen gefördert werden, sofern eine hohe struktur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung vorliegt.
Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer äußerer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, können Rettungsdarlehen, vor
Ihr Unternehmen wird als „in Schwierigkeiten“ betrachtet, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen. Sie erhalten die Förderung als Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Beachten Sie, dass Die Höhe des Zuschusses für die Erstellung eines Insolvenzplanes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000. Ihren Antrag reichen Sie ein bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG