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🏦 Kredit
Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen
Besonderheiten & Hinweise
•Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bef
•In begründeten Ausnahmefällen können auch größere Unternehmen gefördert werden, sofern eine hohe struktur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung vorliegt.
•Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer äußerer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, können Rettungsdarlehen, vor
•Ihr Unternehmen wird als „in Schwierigkeiten“ betrachtet, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Sachsen
Geeignete Phasen
Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen. Sie erhalten die Förderung als Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Beachten Sie, dass Die Höhe des Zuschusses für die Erstellung eines Insolvenzplanes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000. Ihren Antrag reichen Sie ein bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG