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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit Betriebssitz in Sachsen sind.
Sie müssen aktiv Landwirtschaft betreiben.
Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten im Freistaat Sachsen bewirtschaften.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bei Maßnahmen zur Sicherung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten. Die Förderung erhalten Sie für im Freistaat Sachsen gelegene landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Ausmaß der festgestellten beständigen Nachteile, die landwirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen. In voller Höhe erhalten Sie die Ausgleichszulage für höchstens 85 Hektar. Für weitere Flächen reduziert sich die Förderung um durchschnittlich 5 Prozent. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 15.5. beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG