Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin unterstützt die Aktionen Ihrer Bürgerinnen und Bürger finanziell, wenn deren Vorhaben der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und der Stärkung des Gemeinwesens dient. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR30.000 pro Projekt. Ihren Antrag richten Sie bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG