Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete. Die Förderung erhalten Sie für Sachmittel mit Bezug zu folgenden Einrichtungen und Anlagen: Mittel für Einzelmaßnahmen können Sie auch im Rahmen von FEIN-Pilotprojekten einsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR3.500 je Einzelmaßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlichen Bezirksamt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG