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💰 Zuschuss

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert werden und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des
4.2 Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder der von ihm beauftragte Projektträger einen Zuwendungsbescheid erlassen o

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0). Sie bekommen die Förderung Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben). Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG