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💰 Zuschuss

ESF plus Berlin

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteforschungfrauenjugendkulturmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die den jeweiligen programmspezifischen Anforderungen entsprechen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es gelten die Projektauswahlkriterien im Rahmen desESF+-Programms 2021–2027 Berlin. Soweit in dieser Förderrichtlinie nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für solche Projekte gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind. Im Ausnahmefall ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnah
Wird nachträglich festgestellt, dass das Projekt ohne Genehmigung vorzeitig begonnen wurde, führt dies gem. Nr. 8.2.2 AV § 44LHOzur Rücknahme eines etwa bereits erteilten Zuwendungsbescheides.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG