Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG