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💰 Zuschuss

Förderung von Rundfunk und Telemedien

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme.
Sie sind für die Durchführung des Vorhabens auf die Förderung angewiesen.
Sie gestalten das Programm oder das Angebot redaktionell in Berlin oder im Land Brandenburg oder stellen es dort her.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

BrandenburgBerlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken. Sie erhalten eine Förderung für: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG