Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken. Sie erhalten eine Förderung für: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG