Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Hauptstadtkulturfonds

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteinternationalkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Unvollständige Anträge sind formal nicht zulässig. Es werden keine zusätzlichen Unterlagen – außer der im Online-Antr
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderungszwecken.
Nach derUN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin sind die Kulturangebote für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Geben Sie nach sinn

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Berlin fördert bedeutsame innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen. Sie bekommen die Unterstützung für Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, für übergreifende Themen, Zeitgeschichte/Geschichte sowie inter- und transdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das dafür vorgesehene Antragsportal ein. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Antragsfristen sind normalerweise Mitte April und Anfang Oktober eines Jahres.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG