Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert bedeutsame innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen. Sie bekommen die Unterstützung für Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, für übergreifende Themen, Zeitgeschichte/Geschichte sowie inter- und transdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das dafür vorgesehene Antragsportal ein. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Antragsfristen sind normalerweise Mitte April und Anfang Oktober eines Jahres.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG