Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Medienboard Berlin-BrandenburgGmbHfördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels. Sie bekommen die Förderung in den Kategorien Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils. Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen bei der Medienboard Berlin-BrandenburgGmbHein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG